1. Angebot, Lieferung, Verpackung
1.1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Erkennbare Schreib- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung. Technische Änderungen behalten wir uns in dem Maße vor, wie dies dem Käufer zumutbar ist.
1.2. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.
1.3. Unsere Preise gelten ab Herstellerwerk, ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten, Rollgeld, Warenprüf- und Zollgebühren, Akkreditiv- und anderen Bankgebühren, sowie Einfuhrumsatzsteuer und dgl., sowie ohne die am Tage der Auslieferung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
1.4. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie ordnungsgemäß bestätigt sind. Für den Lieferumfang ist die schriftliche Bestätigung maßgebend. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, sie verlängert sich angemessen beim Eintritt von Hindernissen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Hierzu gehören auch rechtmäßige Streiks und Aussperrung. Dies gilt auch, wenn unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten auftreten.
1.5. Kommen wir mit verbindlich vereinbarten Lieferzeiten in Verzug, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn er uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten waren, eine den Umständen nach angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf einer vorsätzlich herbeigeführten oder grob fahrlässig begangenen Vertragsverletzung beruht. Ansprüche aus einem Fixgeschäft bleiben unberührt; das gleiche gilt dann, wenn wegen des von uns zu vertretenden Verzugs das Interesse des Käufers an der Belieferung in Fortfall geraten ist.
1.6. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
1.7. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen alle Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, das heißt, die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an eine betriebsfremde transportausführende Person bzw. den Empfänger übergeben worden ist.
1.8. Alle Lieferungen sind vom Empfänger sofort nach dem Eintreffen auf Vollständigkeit und evtl. Schäden zu prüfen. Festgestellte Schäden sind sofort dem zuständigen Transportunternehmen mit Aufforderung zur Tatbestandsaufnahme zu melden. Verspätet eingegangene Rügen verpflichten uns nicht zur kostenlosen Regulierung.
2. Zahlung
2.1. Alle Aufträge werden nur vorbehaltlich der Finanzierung angenommen.
2.2. Für Aufträge mit einem Gesamtbetrag von über 5.000 € hat der Kunde die Finanzierung glaubhaft nachzuweisen und auf Verlangen eine Bürgschaft bzw. Zahlungsverpflichtung seiner Bank vorzulegen. Bei Gesamtaufträgen über 5.000 € behalten wir uns eine Anzahlung von 50% der Brutto Auftragssumme vor.
2.3. Im Inlandsgeschäft sind Rechnungen, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.
2.5. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, als Verzugsschaden 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen; wir behalten uns das Recht vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen. Dem Käufer bleibt es seinerseits vorbehalten, uns nachzuweisen, daß infolge des Verzugs uns gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
2.6. Der Käufer kann gegen unsere Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer darüber hinaus in den Fällen zu, in denen das Zurückbehaltungsrecht auf dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis beruht.
2.7. Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlungsmittel, Kosten für Einlösung und Diskontierung trägt der Käufer.
Sollten Schecks von unserer Bank nicht angenommen oder zurückgegeben werden, behalten wir uns gleichfalls Rückgabe gegen Erstattung des Gegenwertes einschließlich aller entstandenen Kosten in bar vor.
2.8. Werden uns nachträglich Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigen, so sind wir berechtigt, angemessene Sicherheit zu verlangen. Kommt der Käufer einer solchen Aufforderung nicht umgehend nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1. Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum, es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
3.2. Der Käufer hat den unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstand sorgfältig zu verwahren und zu pflegen und darf ihn weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen hat er uns unverzüglich zu verständigen.
3.3. Wird der Eigentumsvorbehalt von uns geltend gemacht oder bewirken wir eine Pfändung des Liefergegenstandes, gilt unser Vorgehen nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit das Verbraucherkreditgesetz keine Anwendung findet.
3.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
4. Gewährleistung
4.1. Für Lieferungen und Leistungen übernehmen wir eine Garantie von 12 Monaten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
Ausgeschlossen von Garantieansprüchen sind:
– natürlicher Verschleiß
– Fehlbedienung
– ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Verwendung
– fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte
– nicht vorschriftsmäßige Wartung oder unsachgemäße Behandlung
– Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschmaterialien.
4.2. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich zu melden. Mängel beseitigen wir entweder durch kostenlose Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung.
4.3. Sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, so ist der Käufer berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen.
4.4. Wir haften nicht für Schäden die nicht am jeweiligen Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere übernehmen wir keine Haftung auf Folgeschäden, einschließlich des entgangenen Gewinns. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; dies gilt des weiteren nicht, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht, die auf dem Fehler einer zugesicherten Eigenschaft beruhen.
4.5. Im übrigen bleibt unsere Schadensersatzforderung unberührt, sofern uns der Käufer nachweist, daß der Schaden auf einer von uns zu vertretenden wesentlichen Vertragsverletzung beruht.
4.6. Unsere Haftung aufgrund der zwingenden Bestimmungen der §§ 1, 4 ProdHaft-Gesetz bleibt unberührt.
5. Erfüllungsort, Gerichtsstand , Geltungsbereich
5.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
5.2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
5.3. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinn von § 24 AGB-Gesetz.
6. Abschließende Bestimmungen
6.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.